Finanzielle Notlage
Allgemeine Informationen
Befinden Sie sich aktuell in einer finanziellen Notlage und benötigen Sie rasch konkrete finanzielle Unterstützung? Dann raten wir Ihnen, direkt mit den entsprechenden Fach- und Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen. Sie finden diese untenstehend unter den entsprechenden Themenbereichen.
Ist ein Beitrag des Kantons Bern nicht möglich, kann Ihnen vielleicht Ihre Wohn- oder Heimatgemeinde unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge gewähren. Hilfreiche Informationen finden Sie allenfalls auch unter den übrigen Rubriken des Kapitels Studienfinanzierung auf dieser Website.
Falls Sie primär psychologische Unterstützung benötigen, um mit der belastenden finanziellen Situation umzugehen, bieten wir Ihnen gerne eine psychologische Beratung bei uns an. In dieser besprechen wir Ihre finanziellen Schwierigkeiten auf dem Hintergrund Ihrer gesamten Studien- und Lebenssituation und unterstützen Sie bei der Entwicklung von angemessenen Lösungsstrategien und der Vorbereitung der nächsten Schritte.
Gemeindebeiträge
Wie es im Sozialhilfegesetz des Kantons Bern festgelegt ist, ist die Gemeinde dafür besorgt, dass die soziale Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet ist. Die Gemeinden haben die Aufgabe, die Ursachen schwerwiegender sozialer Probleme zu beheben sowie drohender Armut vorzubeugen. Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notalge geraten, dürfen Sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Erlass von Studiengebühren
Einige Schweizer Hochschulen gewähren Studierenden, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, die Rückerstattung eines Teiles oder der ganzen Semestergebühren. Dazu müssen Studierende in schwierigen finanziellen Situationen einen Antrag stellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule.
- Gebühren an der Uni Bern
- Studium an der PHBern (auf der Webseite des jeweiligen Institutes mit dem Suchbegriff „Gebühren“).
- Über das Studium an der Berner Fachhochschule (unter „Gebühren + Finanzierung“)
Es gibt an den Hochschulen in der Regel auch spezielle Fonds für Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Fond für Notfälle: Universität Bern
Sozialfonds der StudentInnenschaft
Der Sozialfonds der StudentInnenschaft der Uni Bern (SUB) steht SUB-Mitgliedern und Mobilitätsstudierenden mit massiven finanziellen Schwierigkeiten zur Seite. Er dient vor allem zur Überbrückung von akuten finanziellen Notlagen. Dazu kann die Sozialfondskommission einen Betrag von bis zu CHF 5000.- in Form eines einmaligen Stipendiums oder Darlehens sprechen. Das Antragsformular kann online bei der SUB bezogen werden. Auf ihrer Website ist auch ersichtlich, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Stiftung Sozialkasse
Die Stiftung Sozialkasse an der Uni Bern hilft immatrikulierten Studierenden bei finanziellen Notlagen, so z.B. Kostenbeiträge an Zahnarztrechnungen (nur bei Behandlung durch die Zahnmedizinischen Kliniken) oder an die Studiengebühren. Die Leistungen der Stiftung Sozialkasse sind einmalig und nicht rückzahlbar.
Wenn immatrikulierte Studierende aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie in einen akuten finanziellen Engpass geraten sind, können sie sich ebenfalls an die Stiftung Sozialkasse der Uni Bern wenden. Sofern keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Ansprüche wie z. B. Arbeitslosengeld, kantonale Stipendien oder Elternunterstützung bestehen, kann eine kurzfristige Überbrückungshilfe im Rahmen einer COVID-19-Soforthilfe beantragt werden.
Die Stiftung Sozialkasse spricht ausschliesslich Darlehen für Härtefälle und keine Stipendien. Gesuche müssen unbedingt fristgerecht eingereicht werden! Ein Merkblatt sowie Formulare für die Budgetaufstellung und für einen Finanzierungsplan können online bezogen werden. Es empfiehlt sich ein voraus gehendes Gespräch mit dem Geschäftsführer der Stiftung. Seine Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Website zu finden.
Fond für Notfälle: PHBern
Die PHBern verfügt über eine Sozialkasse mit dem Zweck, Studierende zu unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Unterstützungsbeiträge sind einmalig und müssen nicht zurückbezahlt werden. Weitere Infos finden sie auf der Website Finanzielle Unterstützung beim Studium an der PHBern (unter „Sozialkasse“).
Fond für Notfälle: Berner Fachhochschule (BFH)
An der Berner Fachhochschule gibt es keine speziellen Einrichtungen für Studierende, die plötzlich in finanzielle Not geraten. Für einzelne Studiengänge existieren Stipendienfonds zur finanziellen Unterstützung für Studierende, die kein öffentliches Stipendium erhalten. Es empfiehlt sich im konkreten Fall bei der jeweiligen Studienleitung nachzufragen, ob ein solches Angebot besteht. Konsultieren Sie auch die Webseite Über das Studium der Berner Fachhochschule (unter „Gebühren + Finanzierung“).
Downloads
- Dossier: Stipendien und Darlehen. Informationen über Ausbildungsbeiträge des Kt. Bern (PDF)
- Kt. Bern: allgemeine Infos zu weiteren Beitragsmöglichkeiten (z.B. Fonds)
- Kt. Bern: rechtliche Grundlagen für Stipendien (Downloads von Gesetzen und Verordnungen)